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Standardszenario (STS 01)

Vor über 2 Wochen aktualisiert

Standardszenarien (STS) bieten eine alternative Betriebsoption in der speziellen Kategorie im Vergleich zu einer herkömmlichen Betriebsgenehmigung. Für jedes Standardszenario wurden spezifische Maßnahmen zur Risikominderung des UAS-Betriebs festgelegt, deren Einhaltung vom UAS-Betreiber selbst bestätigt werden kann. Durch die Einreichung einer Betriebserklärung entfällt die Notwendigkeit einer Prüfung des Betriebshandbuches durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Der UAS-Betrieb kann sofort nach Bestätigung der Betriebserklärung aufgenommen werden. Dieser vereinfachte Prozess erhöht die Verantwortung des UAS-Betreibers, da er sicherstellen muss, dass alle gesetzlichen Risikominderungsmaßnahmen eingehalten werden. Es wird zwischen europäischen und nationalen Standardszenarien unterschieden.

Betriebsbedingungen

Ähnlich wie die Unterkategorien A1, A2 und A3 in der OFFENEN-Kategorie, legt STS-01 strenge Vorgaben fest. Diese müssen eingehalten werden, damit der Betrieb in der SPEZIELLEN-Kategorie als Standardszenario anerkannt wird.

Vorgabe

Bedingung

Flugbedingungen

Der Flug muss jederzeit unter VLOS-Bedingungen (innerhalb der Sichtweite des Fernpiloten) stattfinden.

Die maximale Flughöhe beträgt 120 m (AGL).

Ausnahme bei Hindernissen

Künstliche Hindernisse dürfen überflogen werden, wenn:

- Der Seitenabstand zum Hindernis weniger als 50 m beträgt.

- Die Hindernishöhe mehr als 105 m beträgt.

- Der Überflug bis zu 15 m über dem höchsten Punkt des Hindernisses erfolgt.

- Zustimmung des Eigentümers des Bauwerks erforderlich ist.

Flugbereich und Sicherheit

Der Flug muss über einem kontrollierten Bodenbereich stattfinden, der aus Flugbereich (flight geography area), Sicherheitsbereich (contingency area) und Risikopuffer (risk buffer) besteht.

Der Fernpilot muss diesen Bereich absichern

Die Größe des Risikopuffers hängt von der maximalen Flughöhe der Mission und dem MTOM des eingesetzten UAVs ab.

Geschwindigkeit

Die maximale Geschwindigkeit des UAVs darf 5 m/s nicht übersteigen.

Drohnenklasse

Es muss eine nach Drohnenklasse C5 zertifizierte Drohne verwendet werden.

Pilotenzertifizierung

Der Fernpilot muss das STS-Zertifikat abgelegt und ein zugehöriges praktisches Training absolviert haben.

Versicherung

Ein entsprechender Versicherungsschutz muss bestehen.

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