Voraussetzungen
Bevor du die Erklärung abgibst, muss Folgendes vorliegen:
Registrierung als UAS-Betreiber beim LBA (e-Registrierungsnummer)
Passendes Fluggerät: STS-01 → Klasse C5 (oder C3 mit Zusatzbausatz), STS-02 → Klasse C6
Qualifizierte Fernpiloten: Fernpilotenzeugnis über die STS-Theoriekenntnisse (benannte Stelle) plus Akkreditierung über die praktische Ausbildung und Beurteilung für das jeweilige Szenario (anerkannte Stelle)
Betriebshandbuch (OM) nach Anlage 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947. Es bleibt im Betrieb und wird nicht mit eingereicht — muss aber existieren und gelebt werden.
So reichst du ein
Formular öffnen: „Betriebserklärung STS" abgelegt im Datei Explorer und Anträge
Formular prüfen und unterschreiben: Betreiberdaten, e-Registrierungsnummer, gewähltes Szenario (STS-01 oder STS-02) und das eingesetzte UAS inkl. Klassenkennzeichnung.
Formular versenden per E-Mail an
[email protected]— alternativ über das Bundesportal.
Was danach passiert
Das LBA bestätigt den Eingang und die Vollständigkeit der Erklärung. Nach der Bestätigung kannst du den Betrieb unmittelbar aufnehmen — es gibt keine inhaltliche Prüfung und keine Wartezeit auf eine Genehmigung.
Wichtig im laufenden Betrieb
Ändert sich etwas Wesentliches (anderes UAS, anderes Szenario, geänderte Betreiberdaten), musst du eine aktualisierte Betriebserklärung einreichen.
Halte das Betriebshandbuch aktuell und dokumentiere Flüge, Wartung und Trainings — bei einer behördlichen Nachprüfung ist das dein Nachweis.
Die vollständige Liste der Betriebsbedingungen steht in den Anlagen 1 und 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947. Die Angaben auf der LBA-Seite sind nur ein Auszug.