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Beantragung der Nutzung eines STS

Voraussetzungen

  • Bevor du die Erklärung abgibst, muss Folgendes vorliegen:

    • Registrierung als UAS-Betreiber beim LBA (e-Registrierungsnummer)

      Passendes Fluggerät: STS-01 → Klasse C5 (oder C3 mit Zusatzbausatz), STS-02 → Klasse C6

    • Qualifizierte Fernpiloten: Fernpilotenzeugnis über die STS-Theoriekenntnisse (benannte Stelle) plus Akkreditierung über die praktische Ausbildung und Beurteilung für das jeweilige Szenario (anerkannte Stelle)

    • Betriebshandbuch (OM) nach Anlage 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947. Es bleibt im Betrieb und wird nicht mit eingereicht — muss aber existieren und gelebt werden.

    So reichst du ein

    1. Formular öffnen: „Betriebserklärung STS" abgelegt im Datei Explorer und Anträge

    2. Formular prüfen und unterschreiben: Betreiberdaten, e-Registrierungsnummer, gewähltes Szenario (STS-01 oder STS-02) und das eingesetzte UAS inkl. Klassenkennzeichnung.

    3. Formular versenden per E-Mail an [email protected] — alternativ über das Bundesportal.

    Was danach passiert

    Das LBA bestätigt den Eingang und die Vollständigkeit der Erklärung. Nach der Bestätigung kannst du den Betrieb unmittelbar aufnehmen — es gibt keine inhaltliche Prüfung und keine Wartezeit auf eine Genehmigung.

    Wichtig im laufenden Betrieb

    • Ändert sich etwas Wesentliches (anderes UAS, anderes Szenario, geänderte Betreiberdaten), musst du eine aktualisierte Betriebserklärung einreichen.

    • Halte das Betriebshandbuch aktuell und dokumentiere Flüge, Wartung und Trainings — bei einer behördlichen Nachprüfung ist das dein Nachweis.

    • Die vollständige Liste der Betriebsbedingungen steht in den Anlagen 1 und 5 des Anhangs der DVO (EU) 2019/947. Die Angaben auf der LBA-Seite sind nur ein Auszug.

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