Use Cases die das Verfahren nutzen können
Pflanzenschutzeinsätze auf Agrarflächen, z. B. mit DJI Agras T50/T100
Inspektionen und Mapping in urbanen Gebieten, z. B. mit DJI M4E, DJI M400
Foto- und Videoeinsätze in urbanen Gebieten, z. B. mit DJI Inspire 3
Hinweis: Diese Einschätzung wurde durch Dronesolut vorgenommen und ist rechtlich unverbindlich.
Offizielle Voraussetzungen für das Verfahren
Risikoprofil
Operation max. SAIL II
Nur VLOS (Flug in direkter Sichtweite)
Höhe des Contingency Volumes ≤ 150 m AGL
Fernpiloten
Theorie-Nachweis nach STS-01
bestandene praktische STS-01-Prüfung („STS-Lizenz“)
interne Schulung durch den Betreiber für den konkreten Einsatz
Betriebshandbuch & SORA
OM nach aktueller LBA-Vorlage (DE/EN), stets aktuell
SORA-Risikobewertung (Schritte 1–9), künftig mit eSORA/IAM Hub
definierte Betriebsverfahren und Notfallplan gemäß UAS.SPEC.030
Technische & operationelle Grenzen
Keine Transport von Gefahrgüter (dangerous goods)
Erforderliche Luftraumfreigaben/Betriebsvereinbarungen liegen vor
Bei Anwendung der folgenden Mitigationen:
M1(A - Sheltering): MTOM < 25 kg
M2: Hersteller-MoC Light-UAS.2512
Containment: Hersteller-MoC Light-UAS.2511
Organisation & Nachweise
Einhaltung von Datenschutz, Sicherheit, Umwelt
Dokumentation von Qualifikationen, Wartung, Flügen & Vorkommnissen min. 3 Jahre
Gültige Versicherung
Änderungen in den Unterlagen nach LBA-Vorgaben markiert
Prüfung des Antrags ist kostenpflichtig (ca. 200–2.000 €)
Nächste Schritte - Checkliste
Offizielles Infoschreiben LBA
"Sehr geehrte UAS Betreiber in der speziellen Kategorie,
wie bekannt ist, hat sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein Antragsstau bei der Bearbeitung von Betriebsgenehmigungen gebildet, welcher zu ggf. langen Wartezeiten führt. Dieser Antragsstau ist das Resultat hoher Antragszahlen bei gleichzeitig knappen Personalressourcen.
Zur Verbesserung der Situation sind wir proaktiv in Diskussionen mit den europäischen Mitgliedsstaaten und der EASA eingestiegen, um die Verfahren zur Erteilung von Betriebsgenehmigungen zu vereinfachen. Diese Anstrengungen mündeten nun in einem ersten echten Schritt, hin zu einer Entbürokratisierung des Antragsprozesses.
Gemeinsam mit den europäischen Partnern wurde ein neues AMC 1 zu Artikel 12 der DVO (EU) 2019/947 entworfen. Seit kurzem ist dieses neue AMC gemeinsam mit dem Update auf die Risikoanalyse SORA 2.5 veröffentlicht. Das neue AMC ermöglicht es gewisse VLOS UAS Betriebe bis SAIL II zu genehmigen, ohne dass der Betreiber der Behörde das Betriebshandbuch übersenden und diese das Handbuch prüfen muss. Der Betreiber ist selber dafür verantwortlich ein Betriebshandbuch zu entwerfen, dieses stets aktuell zu halten und der zuständigen Behörde jederzeit vorlegen zu können (z.B. im Rahmen der Aufsicht).
Es wird dabei eine reguläre Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 der DVO (EU) 2019/947 erteilt, welche sich in Ihrer rechtlichen Gültigkeit und Anerkennung im Ausland nicht von anderen Betriebsgenehmigungen unterscheidet. In der Regel wird diese Betriebsgenehmigung generisch, also ortsunabhängig erteilt.
Ohne eine Handbuchprüfung kann die Bearbeitung eines Antrags auf Betriebsgenehmigung seitens des LBA viel schneller erfolgen als zuvor. Wir erhoffen uns dadurch eine Reduktion der Bearbeitungszeiten und letztlich auch einen teilweisen Abbau des Antragsstaus. Dies würde nicht nur den Nutzern dieses vereinfachten Verfahrens zu Gute kommen, sondern allen Betreibern welche auf eine Betriebsgenehmigung warten.
Die Nutzung dieses vereinfachten Antragsverfahrens ist an Voraussetzungen geknüpft (z.B. Nutzung von SORA 2.5). Wir haben hierzu Informationen auf unserem Internetauftritt bereitgestellt. Die detaillierten Anforderungen finden Sie im hierfür vorgesehenen Antragsformular.
Wir möchten Sie ermutigen dieses Verfahren für Ihre zukünftigen Anträge zu nutzen, da wir uns dadurch eine Verkürzung der Wartezeiten aller Beteiligter erhoffen.
Wir prüfen die Anträge im vereinfachten Verfahren separat von den regulären Anträgen um möglichst schnell für Entlastung zu sorgen. Daher sollten Sie bei Nutzung des vereinfachten Verfahrens zeitnah auch eine Genehmigung erhalten.
Wenn Sie das Verfahren für zukünftige Anträge nutzen wollen, empfehlen wir folgende Schritte:
Machen Sie sich mit SORA 2.5 vertraut. Diese neue Version der Risikoanalyse finden Sie leider noch nicht in den aktuellen Easy Access Rules der EASA, sondern nur auf der EASA Homepage unter: https://www.easa.europa.eu/en/document-library/agency-decisions/ed-decision-2025018r
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des vereinfachten Verfahrens erfüllen. Alle Voraussetzungen finden Sie im dafür vorgesehenen Antragsformular auf unserem Internetauftritt unter: https://www.lba.de/DE/Drohnen/Betriebsgenehmigungen/Erstantrag/Erstantrag_node.html
Erstellen Sie Ihr Betriebshandbuch (Vorlage auf der LBA Homepage) oder falls bereits für SORA 2.0 vorhanden, überarbeiten Sie dieses an den Stellen, die von dem Update auf die Risikoanalyse SORA 2.5 betroffen sind.
Füllen Sie das Antragsformular zum vereinfachten Verfahren vollständig aus und übersenden Sie es gemeinsam mit einer beispielhaften digitalen Datei eines Fluggebiets per Email an das LBA. Je nach Risikoanalyse legen Sie bitte noch weitere Dokumente (z.B. Deklarationsformblätter zu EASA MoC) dem Antrag bei. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls im Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass wir zur Sortierung der Anträge eine verpflichtende Benennung der Betreffzeile benötigen (siehe Erklärung auf unserer Homepage).
Quelle: LBA, Newsletter, 02.12.2025

