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FastFlight - Bekanntmachung des LBA

Neues LBA-FastFlight-Verfahren: Vereinfachte Genehmigung für VLOS-UAS-Betriebe bis SAIL II nach SORA 2.5. Kein Handbuchversand, Betreiber bleibt verantwortlich. Ziel: kürzere Bearbeitungszeiten und Abbau des Antragsstaus.

Vor über einer Woche aktualisiert

Use Cases die das Verfahren nutzen können

  1. Pflanzenschutzeinsätze auf Agrarflächen, z. B. mit DJI Agras T50/T100

  2. Inspektionen und Mapping in urbanen Gebieten, z. B. mit DJI M4E, DJI M400

  3. Foto- und Videoeinsätze in urbanen Gebieten, z. B. mit DJI Inspire 3

Hinweis: Diese Einschätzung wurde durch Dronesolut vorgenommen und ist rechtlich unverbindlich.

Offizielle Voraussetzungen für das Verfahren

  1. Risikoprofil

    • Operation max. SAIL II

    • Nur VLOS (Flug in direkter Sichtweite)

    • Höhe des Contingency Volumes ≤ 150 m AGL

  2. Fernpiloten

    • Theorie-Nachweis nach STS-01

    • bestandene praktische STS-01-Prüfung („STS-Lizenz“)

    • interne Schulung durch den Betreiber für den konkreten Einsatz

  3. Betriebshandbuch & SORA

    • OM nach aktueller LBA-Vorlage (DE/EN), stets aktuell

    • SORA-Risikobewertung (Schritte 1–9), künftig mit eSORA/IAM Hub

    • definierte Betriebsverfahren und Notfallplan gemäß UAS.SPEC.030

  4. Technische & operationelle Grenzen

    • Keine Transport von Gefahrgüter (dangerous goods)

    • Erforderliche Luftraumfreigaben/Betriebsvereinbarungen liegen vor

    • Bei Anwendung der folgenden Mitigationen:

      • M1(A - Sheltering): MTOM < 25 kg

      • M2: Hersteller-MoC Light-UAS.2512

      • Containment: Hersteller-MoC Light-UAS.2511

  5. Organisation & Nachweise

    • Einhaltung von Datenschutz, Sicherheit, Umwelt

    • Dokumentation von Qualifikationen, Wartung, Flügen & Vorkommnissen min. 3 Jahre

    • Gültige Versicherung

    • Änderungen in den Unterlagen nach LBA-Vorgaben markiert

    • Prüfung des Antrags ist kostenpflichtig (ca. 200–2.000 €)

Nächste Schritte - Checkliste

Offizielles Infoschreiben LBA

"Sehr geehrte UAS Betreiber in der speziellen Kategorie,

wie bekannt ist, hat sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein Antragsstau bei der Bearbeitung von Betriebsgenehmigungen gebildet, welcher zu ggf. langen Wartezeiten führt. Dieser Antragsstau ist das Resultat hoher Antragszahlen bei gleichzeitig knappen Personalressourcen.

Zur Verbesserung der Situation sind wir proaktiv in Diskussionen mit den europäischen Mitgliedsstaaten und der EASA eingestiegen, um die Verfahren zur Erteilung von Betriebsgenehmigungen zu vereinfachen. Diese Anstrengungen mündeten nun in einem ersten echten Schritt, hin zu einer Entbürokratisierung des Antragsprozesses.

Gemeinsam mit den europäischen Partnern wurde ein neues AMC 1 zu Artikel 12 der DVO (EU) 2019/947 entworfen. Seit kurzem ist dieses neue AMC gemeinsam mit dem Update auf die Risikoanalyse SORA 2.5 veröffentlicht. Das neue AMC ermöglicht es gewisse VLOS UAS Betriebe bis SAIL II zu genehmigen, ohne dass der Betreiber der Behörde das Betriebshandbuch übersenden und diese das Handbuch prüfen muss. Der Betreiber ist selber dafür verantwortlich ein Betriebshandbuch zu entwerfen, dieses stets aktuell zu halten und der zuständigen Behörde jederzeit vorlegen zu können (z.B. im Rahmen der Aufsicht).

Es wird dabei eine reguläre Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 der DVO (EU) 2019/947 erteilt, welche sich in Ihrer rechtlichen Gültigkeit und Anerkennung im Ausland nicht von anderen Betriebsgenehmigungen unterscheidet. In der Regel wird diese Betriebsgenehmigung generisch, also ortsunabhängig erteilt.

Ohne eine Handbuchprüfung kann die Bearbeitung eines Antrags auf Betriebsgenehmigung seitens des LBA viel schneller erfolgen als zuvor. Wir erhoffen uns dadurch eine Reduktion der Bearbeitungszeiten und letztlich auch einen teilweisen Abbau des Antragsstaus. Dies würde nicht nur den Nutzern dieses vereinfachten Verfahrens zu Gute kommen, sondern allen Betreibern welche auf eine Betriebsgenehmigung warten.

Die Nutzung dieses vereinfachten Antragsverfahrens ist an Voraussetzungen geknüpft (z.B. Nutzung von SORA 2.5). Wir haben hierzu Informationen auf unserem Internetauftritt bereitgestellt. Die detaillierten Anforderungen finden Sie im hierfür vorgesehenen Antragsformular.

Wir möchten Sie ermutigen dieses Verfahren für Ihre zukünftigen Anträge zu nutzen, da wir uns dadurch eine Verkürzung der Wartezeiten aller Beteiligter erhoffen.

Wir prüfen die Anträge im vereinfachten Verfahren separat von den regulären Anträgen um möglichst schnell für Entlastung zu sorgen. Daher sollten Sie bei Nutzung des vereinfachten Verfahrens zeitnah auch eine Genehmigung erhalten.

Wenn Sie das Verfahren für zukünftige Anträge nutzen wollen, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Machen Sie sich mit SORA 2.5 vertraut. Diese neue Version der Risikoanalyse finden Sie leider noch nicht in den aktuellen Easy Access Rules der EASA, sondern nur auf der EASA Homepage unter: https://www.easa.europa.eu/en/document-library/agency-decisions/ed-decision-2025018r

  2. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des vereinfachten Verfahrens erfüllen. Alle Voraussetzungen finden Sie im dafür vorgesehenen Antragsformular auf unserem Internetauftritt unter: https://www.lba.de/DE/Drohnen/Betriebsgenehmigungen/Erstantrag/Erstantrag_node.html

  3. Erstellen Sie Ihr Betriebshandbuch (Vorlage auf der LBA Homepage) oder falls bereits für SORA 2.0 vorhanden, überarbeiten Sie dieses an den Stellen, die von dem Update auf die Risikoanalyse SORA 2.5 betroffen sind.

  4. Füllen Sie das Antragsformular zum vereinfachten Verfahren vollständig aus und übersenden Sie es gemeinsam mit einer beispielhaften digitalen Datei eines Fluggebiets per Email an das LBA. Je nach Risikoanalyse legen Sie bitte noch weitere Dokumente (z.B. Deklarationsformblätter zu EASA MoC) dem Antrag bei. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls im Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass wir zur Sortierung der Anträge eine verpflichtende Benennung der Betreffzeile benötigen (siehe Erklärung auf unserer Homepage).

Quelle: LBA, Newsletter, 02.12.2025

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