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Allgemeine Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung bei Dronesolut

Hier erläutern wir dir die DSGVO und die Umsetzung innerhalb Dronesolut

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), englisch General Data Protection Regulation (GDPR), ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Diese Verordnung ist seit dem 25.05.2018 in Kraft.

Die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AV-Vereinbarung / AVV) regelt das Vorgehen zwischen Ihnen als Kundin oder Kunde von Dronesolut und uns als Anbieter der Plattform zur Planung, Verwaltung, Durchführung und Dokumentation von Drohneneinsätzen.

Ihre Zustimmung zum Auftragsverarbeitungsvertrag mit Dronesolut ist erforderlich, damit wir Ihnen unsere Software datenschutzkonform bereitstellen können. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung von Nutzer- und Pilotendaten, Missions- und Planungsdaten, Telemetriedaten der Drohne sowie optional hochgeladenen Dokumenten oder Nachweisen.

Den gesamten Inhalt der Vereinbarung können Sie jederzeit nochmals im AVV nachlesen. Informationen dazu, wie Dronesolut mit personenbezogenen Daten umgeht, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort wird beschrieben, welche Daten wir verarbeiten, zu welchem Zweck dies erfolgt und welche Dienstleister dabei eingesetzt werden.

Wie wir den Schutz der Daten sicherstellen, finden Sie außerdem in unseren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz sowie in der Liste der eingesetzten Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema DSGVO, Datenschutz im Allgemeinen oder zu bestimmten Verarbeitungsvorgängen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an [email protected].

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